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AGB’s

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AGB’s

1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen der ALPGOLD | ALPGOLD Media GmbH (nachstehend ALPGOLD genannt) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.

2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.

4. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die ALPGOLD nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der ALPGOLD zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der ALPGOLD beruht.

5. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Anzeigen-Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von
Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen-Stornierung Gesagte gilt.

6. Platzierungswünsche: ALPGOLD kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %.

7. Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei ALPGOLD eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für ALPGOLD erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von der ALPGOLD mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

9. Urheberrechte: Die durch ALPGOLD gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch ALPGOLD weiterverarbeitet bzw. verwendet werden.

10. Haftung: ALPGOLD verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für ALPGOLD, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat die ALPGOLD von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. ALPGOLD behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von ALPGOLD abzulehnen.

11. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen des Magazins an ALPGOLD kostenfrei zu liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert ALPGOLD unverzüglich Ersatz an. ALPGOLD gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

12. Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die ALPGOLD hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für ALPGOLD nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

12.1. Zahlungsminderung: Lässt ALPGOLD eine ihr für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: ALPGOLD haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von ALPGOLD verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALPGOLD nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet ALPGOLD nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen die ALPGOLD gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

13. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. ALPGOLD berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen von ALPGOLD.

15. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

16. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. ALPGOLD kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ALPGOLD berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Belegexemplar: ALPGOLD stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.

18. Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die von ALPGOLD anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

19. Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

20. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.

21. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

22. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und ALPGOLD untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ALPGOLD (Berchtesgaden/Bayern).